Wahlkreuzchen

Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Hier finden Sie stets aktuell Informationen der Gemeinde Stegaurach zur Wahl. 

Wichtiger Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

(Wahlschein mit Stimmzettel, Umschlägen und Merkblatt)

 Aufgrund gesetzlicher Vorgaben kann mit dem Druck der amtlichen Stimmzettel erst nach Zulassung der Wahlvorschläge Ende Januar 2025 begonnen werden. Nach Information der Kreiswahlleitung kann somit mit der zentralen Auslieferung der Stimmzettel an die Gemeinden, wahrscheinlich erst Ende KW6 begonnen werden. 

Die Briefwahlunterlagen können folglich erst dann versandt bzw. ausgegeben werden, wenn dem Wahlamt der Gemeinde Stegaurach die Stimmzettel vorliegen. 
Sobald dem Wahlamt die Stimmzettel vorliegen, werden wir alle bereits vorgemerkten Briefwahlanträge schnellstmöglich an Sie versenden.

Die Gemeinde empfiehlt Ihnen, die Briefwahlunterlagen unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten frühzeitig zu beantragen.

Möglichkeiten der Beantragung sind:

Digital (freigeschaltet bis 18.02.2025) 
mit dem QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder über folgenden Link:

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/stegaurach/bsp_ewo_briefwahl/#/

Schriftlich (empfohlen nur bis 18.02.2025 – Datum des Posteingangs) 
mit dem auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antragsformulars (bitte unbedingt unterschreiben) per Post (bitte ausreichend frankieren) oder durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses, Schloßplatz 1.

Persönlich (dringend empfohlen ab 19.02.2025)
Wegen der zu erwartenden Postlaufzeiten empfehlen wir ab 19.02.2025 die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus Stegaurach, Schloßplatz 3, zu beantragen.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen vom Wahlamt persönlich ausgehändigt.
Sie haben außerdem die Möglichkeit anschließend auch direkt im Rathaus in einer Wahlkabine zu wählen und den Wahlbrief direkt in die Wahlurne einzuwerfen.

Falls beantragte Briefwahlunterlagen bei Ihnen nicht rechtzeitig ankommen, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Wahlamt der Gemeinde Stegaurach (Tel. 0951 99222 -31 oder -32). 

Ersatz für beantragte und nicht zugegangene Briefwahlunterlagen können Sie nur bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr persönlich im Wahlamt/Einwohnermeldeamt erhalten.

Das Wahlamt ist dafür am Freitag, 21. Februar 2025, von 8 bis 15 Uhr und am Samstag, 22. Februar 2025, von 8 bis 12 Uhr geöffnet. 

Bitte beachten Sie auch die Postlaufzeiten bei der Rücksendung von ausgefüllten Briefwahlunterlagen an das Wahlamt. 

Am Wahlsonntag (23. Februar 2025) können Sie die ausgefüllten Briefwahlunterlagen („rote Wahlbriefe“) auch bis 18 Uhr in den Briefkasten des Rathauses Stegaurach, Schloßplatz 1, einwerfen.