Engagieren Sie sich jetzt als Willkommenskraft! Залучайтесь та допомагайте тепер!
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Jetzt Willkommenskraft werden!

Als Willkommenskraft den schulischen Einstieg in Bayern mitgestalten: In den nächsten Wochen gilt es, den aus der Ukraine geflohenen Kindern und Jugendlichen ein gutes Ankommen zu ermöglichen. Jetzt informieren und registrieren!

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus richtet Pädagogische Willkommensgruppen ein, die ein tages- bzw. wochenstrukturierendes Angebot bilden und den Bedürfnissen der geflohenen Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen sollen.

 

Sie können sich als Willkommenskraft engagieren und die aus der Ukraine geflohenen Kinder u. a. wie folgt unterstützen:

Folgende Aufgaben sind bei einem Engagement als Willkommenskraft u. a. möglich:

  • Sie stellen für die Kinder und Jugendlichen eine feste Bezugsperson dar, begleiten Sie beim schulischen Ankommen und sind direkter Ansprechpartner.
  • Sie übernehmen Betreuungsaufgaben, z. B. im Rahmen von Bewegungsangeboten, kreativen Angeboten etc.
  • Sie schaffen den Rahmen für eine Erstbegegnung mit der deutschen Sprache.
  • Sie unterstützen ukrainische Schülerinnen und Schüler in Regelklassen.
  • Sie unterstützen die Lehrkräfte vor Ort.
  • Sie übernehmen unterrichtliche Tätigkeiten

Hier geht es direkt zur Vermittlungsbörse: https://www.km.bayern.de/vertretung/index.php

Wer kommt als Willkommenskraft in Frage?

Jeder, der sich einbringen möchte! Darüber hinaus kommen für die Willkommensgruppen besonders in Frage:

  • Personen mit Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit
  • Ehrenamtliche Kräfte aus dem Umfeld der Schule
  • Personen mit einer Qualifikation in Deutsch als Fremdsprache (DaF) bzw. Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
  • Personen, die in der Ukraine als Lehrkraft gearbeitet haben
  • Personen mit ukrainischen Sprachkenntnissen
  • Lehramtsstudierende aller Schularten
  • Studierende aller Fächer
  • Aktuelle und ehemalige reguläre Vertretungs- bzw. Team-Lehrkräfte sowie Unterstützungskräfte des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“

Pädagogisches Geschick, kommunikatives Talent und die Fähigkeit zur Arbeit im Team sind ebenso von Vorteil.

Um als Willkommenskraft tätig zu sein, müssen vor Beginn der Tätigkeit folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • erweitertes Führungszeugnis (bei Geflohenen: Selbsterklärung)
  • Nachweis des Masernschutzes (bei Geflohenen Vorlage ggf. auch nach Tätigkeitsbeginn möglich)
  • bei Nicht-EU-Bürgern: Arbeitserlaubnis (Aufenthaltstitel für Geflohene „Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz“ regelmäßig mit Erlaubnis der Erwerbstätigkeit)

Willkommenskräfte werden direkt beim Freistaat Bayern beschäftigt. Die Vergütung erfolgt – abhängig vom Einsatzbereich und den beruflichen Vorerfahrungen – nach dem Tarifvertrag der Länder. Das Beschäftigungsverhältnis wird bis zum Ende des Schuljahres befristet (29. Juli 2022). Nähere Informationen zum Beschäftigungsverhältnis werden in Kürze ergänzt.