ILE Aurach|6: Auftakt für die kommunale Wärmeplanung

Die ILE Aurach|6 hat, im Auftrag ihrer angeschlossenen Gemeinden Priesendorf, Lisberg, Walsdorf und Stegaurach, die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung betraut.

Mitte April haben wir mit diesem Projekt begonnen, um in den kommenden Monaten herauszufinden, wie die Wärmeversorgung in unseren Gemeinden langfristig gestaltet werden kann. Denn ab 2045 darf nur noch mit erneuerbaren Energien geheizt werden.

Stand der kommunalen Wärmeplanung in der ILE Aurach|6:

Zunächst erfolgt eine Bestandsaufnahme, in der bestehende Wärmeverbräuche, Infrastruktur und Gebäudezustände in den Gemeinden erfasst werden. Darauf folgt die Potenzialanalyse, bei der untersucht wird, welche Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien in den Gemeinden bestehen – etwa durch Solarenergie, Biomasse, Geothermie oder Abwärme. Abschließend werden in der Szenarienentwicklung mögliche Pfade für die künftige Wärmeversorgung aufgezeigt, um langfristig klimaneutrale Lösungen zu ermöglichen. Das mit der Erstellung der Wärmeplanung beauftragte Ingenieurbüro – die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH – hat mit Unterstützung der ILE Aurach|6 die Bestandsaufnahme aufgenommen.

Kommunale Wärmeplanung: was ist das?

In Deutschland sind alle Städte und Gemeinden zur Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Grundlage ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG).

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung einer Kommune langfristig und nachhaltig zu gestalten. Konkret soll die Wärmeplanung die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist. Das können individuelle Heizungen in den Gebäuden sein, aber auch Wärmenetze. Damit hilft die Wärmeplanung bei der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das die klimaneutrale Wärmeversorgung ab 2045 vorgibt.

Die Schritte der Kommunale Wärmeplanung noch einmal im Überblick:

1.       Bestandsaufnahme: Zuerst werden die Wärmeverbräuche aller Gebäude und die eingesetzten Energieträger (z.B. Gas, Öl, Strom) ermittelt. Auch Informationen zu den Gebäudetypen und Baualtersklassen werden gesammelt

2.       Potentialanalyse: Im zweiten Schritt wird geprüft, welche erneuerbaren Wärmequellen verfügbar sind oder wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können. Auch das Potential zur Abwärmenutzung und von Sanierungsmaßnahmen wird abgeschätzt

3.       Zielszenario: Anhand der gesammelten Daten und der ermittelten Potenziale werden verschiedene Zukunftsszenarien erstellt, wie sich die Wärmeversorgung in den nächsten Jahren entwickeln könnte

4.       Strategie: Mit welchen Maßnahmen das angestrebte Zielszenario erreicht werden kann, wird abschließend im kommunalen Wärmeplan dargestellt. Der Wärmeplan wird alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben

Was bringt mir die Wärmeplanung?

Am Ende fassen wir im Wärmeplan zusammen, welche Heizoption für welches Gemeindegebiet am besten geeignet ist. Das können individuelle Heizungen in den Gebäuden sein, aber auch Wärmenetze. Der Wärmeplan bietet somit eine gute Datenbasis für Investitionsentscheidungen – sei es bei Ihnen zuhause oder bei wirtschaftlichen Akteuren, die an der Wärmeversorgung der Gemeinden beteiligt sind.

Der Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung wird Sie in erster Linie zu nichts verpflichten. Grundsätzlich dürfen Sie Ihre aktuell eingebaute Heizung bis ins Jahr 2044 weiterbetreiben. Sie alleine entscheiden im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), ob und wann Sie Ihre Heizung erneuern.

Weitere Informationen über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden Sie unter https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/gebaeudeenergiegesetz/gebaeudeenergiegesetz-node.html

 Muss ich Daten liefern oder Zugang zu meinem Grundstück gewähren?

Nein, weder noch. Das von uns beauftragte Planungsbüro kann auf vorhandene Wärme- und Energiedaten zu allen Gebäuden zurückgreifen, die beispielsweise den Energieversorgern, Schornsteinfegern oder dem Statistischen Bundesamt vorliegen.

Alle erhobenen Daten unterliegen der Datenschutzgrundverordnung. Im veröffentlichten Wärmeplan werden somit Daten ausschließlich in aggregierter Form dargestellt, d.h. in einer Weise, die keine konkreten Rückschlüsse auf einzelne Gebäude zulässt.

Wir freuen uns auf eine klimafreundliche Zukunft im interkommunalen Verbund!