Bild

Wichtige Hinweise zum biometrischen Lichtbild

Neuerungen ab 01. Mai 2025

Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Ab Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden. Eine Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist somit nicht mehr zulässig.

Das erforderliche digitale biometrische Lichtbild kann entweder direkt in der Personalausweisbehörde oder bei einer zertifizierten Fotografin / einem Fotografen erstellt werden. Gerne können Sie im Internet unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ nach einer Fotografin/Fotografen suchen, welche sich registriert haben und über die sichere Cloud die biometrischen Lichtbilder zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie:

Auch die Gemeinde Stegaurach wird künftig mit einem Lichtbilderfassungssystem der Bundesdruckerei ausgestattet. Mit diesem können dann die digitalen Passfotos im Bürgeramt erstellt werden. 

Aus systemtechnischen Gründen wird dieser Service allerdings noch nicht zum 01.05.2025 angeboten werden können. Sobald die Lichtbilderstellung vor Ort möglich ist, werden wir Sie an dieser Stelle umgehend informieren.

Für die Erstellung des Bildes in der Gemeinde fällt dann eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 € pro Lichtbild und benötigtem Identitätsdokument an.