
Pressemitteilung der Gemeinde
Anfang Mai hat die Bürger der Gemeinde Stegaurach eine Postwurfsendung zu einem Bürgerbegehren „Lebensraum Krug-Gelände bewahren – weil wir hier leben“ erreicht. Verwaltung und Fraktionsvorsitzende des Stegauracher Gemeinderats beziehen nun Stellung zu dem Bürgerbegehren.
Was bisher geschah? Das Krug-Gelände in der Ortsmitte Stegaurachs steht seit Jahren auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Vor Jahren wurde die Nutzung als Gasthof eingestellt. In den Folgejahren waren noch einige Wohnungen auf dem Gelände vermietet. Inzwischen hat sich ein Investor gefunden, der das Gelände weiterentwickeln möchte.
Ende April 2020 wurde der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan nach § 13a Baugesetzbuch für das Krug-Gelände ohne Gegenstimme gefasst. Dem Gemeinderat war es von Beginn an wichtig, dass die Entwicklung über einen Bebauungsplan erfolgen muss. Nur so könnten die Bürger und die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden und alle Aspekte dieser Nachverdichtung gewürdigt werden. Am 13. April 2021 wurde vom Investor das erste Entwicklungskonzept „Parkwohnen Stegaurach“ vorgestellt. Dieses wurde vom Gemeinderat durchweg abgelehnt, da es sich überhaupt nicht in die vorhandene Bebauung eingefügt hätte.
Verträgliche Nachverdichtung
Im Sommer 2022 stellte das Architekturbüro Schlosser & Keller eine offene Bebauung mit vier Gebäuden vor. Mit drei Vollgeschossen sollten ca. 40 Wohnungen entstehen plus eine Tiefgarage für 100 Fahrzeuge. Auf der Basis dieser Planungen sprach sich der Gemeinderat im November 2023 für die Bebauung aus. Statt überdimensionierten, sehr großen Baukörpern war das in der Absprache auch mit den Fachbüros aus Sicht des Gemeinderates eine gegliederte und verträgliche Nachverdichtung des Krug-Geländes.
Die Bauleitplanung wurde nach § 13a BauGB, also in einem beschleunigten Verfahren (im Bürgerbegehren „vereinfacht“ genannt), gewählt. Da es sich um einen Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder eine andere Maßnahme der Innenentwicklung handelt, ist dieses beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB möglich. Vorteile hierbei sind der verkürzte Zeitraum für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens um die Hälfte und dadurch schnellere Wohnraumversorgung. Diese Vorteile basieren aber nicht auf einer Reduzierung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Auch bei dem beschleunigten Verfahren ist eine mindestens zweimalige Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. Nur bei Flächen unter 20.000 Quadratmetern und wenn voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist ein solches beschleunigtes Verfahren überhaupt anwendbar. Dann kann eine Umweltprüfung entbehrt werden. Dies hat aber keine qualitativen Nachteile bei der Berücksichtigung von Umweltbelangen. Artenschutzrechtliche Anforderungen müssen dennoch berücksichtigt werden. Die übliche hohe Qualität der Planungsgrundlagen mit z.B. Bestandserfassung von Flora und Fauna, Altlastenkataster oder Lärmminderungsplan würden alle Umweltbelange berücksichtigen – auch den Grünordnungsaspekt.
Stellungnahmen behandelt
Der Planentwurf wurde vom Gemeinderat im Juli 2024 gebilligt und beschlossen, diesen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auszulegen. Im November folgte ein Ortstermin mit Grundstücksnachbarn hinsichtlich der Höhenlage der vorgesehenen Bebauung, da Bedenken eingegangen waren. Diese im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden Ende Januar im Gemeinderat ausführlich behandelt und gewürdigt. Es ging z.B. um Bedenken der Anwohner zur Belüftung, eine Überlastung des Kanalsystems oder Lärm- und Abgasimmissionen.
In dieser Sitzung fasste der Gemeinderat den Beschluss, den nach § 13a BauGB aufgestellten Planentwurf förmlich auszulegen. Wie im Baugesetzbuch vorgesehen muss eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange stattfinden. Im Augenblick prüft die Gemeinde die im förmlichen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen.
Behörden eingebunden
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens fordern ein ausführliches Verfahren nach § 2 BauGB und nicht das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB, da sie Bedenken haben, umwelt- und artenschutzrechtliche Belange (z.B. Schutz des Baumbestands) würden nicht genügend berücksichtigt. Diese Bedenken sind nicht nachvollziehbar. Zu allen Fragen etwa des Wasserrechts (ausreichende Regenwasserversickerung, ordnungsgemäßer Anschluss ans Kanalsystem) oder des Immissionsschutzes werden Stellungnahmen der entsprechenden Behörden eingeholt, wie vom Wasserwirtschaftsamt oder der Unteren Naturschutzbehörde.
Deshalb überraschte das Starten des Bürgerbegehrens die Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats durchaus. Alle im Bürgerbegehren angesprochenen Punkte werden im Bebauungsplanverfahren ausführlich betrachtet und gewürdigt. Im Bürgerbegehren zusätzlich in die Diskussion eingebracht wurde der Punkt „Storchenhorst auf dem Schornstein des Baudenkmals“. Angeblich seien die Störche vom Betrieb eines Krans gestört worden. Entgegen dieser Behauptung ist festzustellen, dass der Bauherr Rücksicht auf die Weißstörche genommen hat – in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde. Inzwischen sind, vom Rathaus gut einzusehen, Junge geschlüpft, die von den Storcheneltern fürsorglich aufgezogen werden.
Wohnraum schaffen
Dem Gemeinderat ist eine geordnete städtische Innenentwicklung sehr wichtig. Bürgermeister Thilo Wagner (FW-FL) erklärt, dass Nachverdichtung innerorts verwirklicht werden müsse. § 1a Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch sage: „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; insbesondere sind Möglichkeiten der Innenentwicklung, der Nachverdichtung und der Wiedernutzbarmachung von Flächen, insbesondere von brachgefallenen Flächen, zu nutzen, Flächenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen sowie Bodenversiegelungen möglichst zu vermeiden.“ „Im Außenbereich wird sich Stegaurach nach den Vorgaben der Regierung kaum mehr entwickeln können“, ist sich Wagner sicher. 2. Bürgermeister Bernd Fricke (Die Grünen) betonte in einer Gemeinderatssitzung Ende Januar: „Wir haben zu wenig Wohnraum in Deutschland.“ Eine innerstädtische Nachverdichtung sei daher geboten. In Frickes Augen werde das Zentrum Stegaurachs durch das Projekt auf dem Krug-Gelände aufgewertet. Die vorliegenden Pläne seien vertretbar und der beste Entwurf: „Kein Vergleich zu dem ‘Raumschiff‘, das hier anfangs gelandet ist.“ „Wir müssen auch schauen, dass es für die Gemeinde vorwärts geht und Verantwortung dafür tragen, dass Wohnraum geschaffen wird“, pflichtete Uwe Metzner (SPD) bei.
"Guter Kompromiss"
Der aufgestellte Bebauungsplan ist in Augen des 1. Bürgermeisters Thilo Wagner „ein guter Kompromiss“ und das vertretbare Ergebnis der jahrelangen Diskussion zur Nachverdichtung auf dem Krug-Gelände. „Für den dringend benötigten Wohnraum ist die Innen- bzw. Nachverdichtung die erste Wahl“, pflichten Heinrich Schubert (BNL) und Gert Lechner (CSU) bei.
Einig sind sich alle Fraktionsvorsitzenden des Stegauracher Gemeinderats für die Zukunft auch darin: Dem Bürgerbegehren wird ein Ratsbegehren als Instrument der direkten Demokratie entgegengesetzt werden.