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| Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach - Entstehung u. Hintergründe | ||||||||||
Der rechtliche Hintergrund:Der Begriff "Verwaltungsgemeinschaft" wurde im Ersten Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 27. Juli 1971 von der Bayerischen Staatsregierung definiert. Darin heißt es: "Die Verwaltungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss benachbarter kreisangehöriger Gemeinden unter Aufrechterhaltung des Bestandes der beteiligten Gemeinden. Sie dient der Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft ihrer Mitglieder. Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber keine Gebietskörperschaft wie die Gemeinde. In ihrer dienenden Funktion ist die Verwaltungsgemeinschaft keine "Übergemeinde". Sie ähnelt mehr einem Zweckverband zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben." Zum damaligen Zeitpunkt konnte sich kein Verantwortlicher in den Gemeinden, geschweige denn die Bürgerschaft, etwas Genaues unter dem Gebilde der "Verwaltungsgemeinschaft" vorstellen. Auf jeden Fall ging aus dieser gesetzlichen Definition ganz klar hervor, dass
Nach den Worten des "Vaters" der bayerischen Gebietsreformen, des damaligen Bayer. Innenministers Dr. Bruno Merk, stellten die Umstrukturierungen in den 70-Jahren die größten gebietsmäßigen Veränderungen innerhalb der Landkreise und Gemeinden seit dem Bestehen Bayerns dar. In einem späteren Urteil des Bayer. Verfassungsgerichtshofes (Entscheidung vom 2.3.1978, Az. Vf. 2-VII-77) wurde die Verfassungsmäßigkeit der Verwaltungsgemeinschaft als Rechtsinstitut im übrigen bestätigt. Insbesondere wurde dabei festgestellt, dass durch das Gebilde "Verwaltungsgemeinschaft" die verfassungsrechtliche Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung nicht verletzt wird. Die aktuelle Situation:Die Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach setzt sich aus den Mitgliedsgemeinden Stegaurach und Waldorf zusammen. Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach (VerwGem) ist das Rathaus in Stegaurach. Die VerwGem Stegaurach hat zur Zeit 16 Beschäftigte (4 Beamte, 11 Angestellte, 1 Arbeiter) mit insg. 561 Wo.-Std.). Die amtlichen Vertretungsorgane der
Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach sind der Gemeinschaftsvorsitzende
und die Gemeinschaftsversammlung. Die VerwGem feierte am 1. Mai 2003 ihr 25-jähriges Bestehen. Erster Vorsitzender der VerwGem bei der Gründung war Johann Ziegler, erster Geschäftsstellenleiter Manfred Lang. Eigentümerin des Rathauses in Stegaurach, in dem die Verwaltungsräume der VerwGem untergebracht sind, ist die Gemeinde Stegaurach. Alle Räumlichkeiten des Gebäudes sind von der VerwGem längerfristig angemietet. Das Rathaus in Stegaurach, in dem die Verwaltungsräume
der VerwGem untergebracht sind, erhielt 1995 durch eine größere Umbaumaßnahme
sein heutiges Gesicht, denn die - im ursprünglich als Wohn- und Mietshaus
konzipierten Gebäude - vorhandenen Räume mussten erst verwaltungsgerecht
umgestaltet werden. Es ist nunmehr klar nach Sachgebieten gegliedert, über
mehrere Etagen verteilt und dem Publikumsverkehr angepasst. Im
Dachgeschoss befindet sich ein geräumiger Sitzungssaal. Das Rathaus wurde
2006 auf eine umweltschonende Gasheizung umgerüstet. Außerdem wurden zur
Erfüllung von Brandschutzvorgaben eine außenliegende Fluchttreppe als 2.
Rettungsweg angebaut und Brandabschnitte hergestellt. Im Herbst 2007 wurde
das gesamte Gebäude mit einer Außendämmung versehen. Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach leben, wohnen und arbeiten derzeit ca. 9.500 Menschen, davon ca. 6.900 im Bereich der Mitgliedsgemeinde Stegaurach und ca. 2.600 in Walsdorf. Im Gründungsjahr 1978 waren es nur rund 5.820 Einwohner gewesen. Von der Einwohnerzahl her liegt die VerwGem von den sechs Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis Bamberg an der Spitze, flächenmäßig mit knapp über 4.000 ha lediglich auf Rang sechs. Die Mitgliedsgemeinde Waldorf verfügt innerhalb der VerwGem über 40,44 % der Fläche und über 27,77 % der Einwohner und ist somit der deutlich kleinere Partner dieser Zweckgemeinschaft. Aus der Entstehungsgeschichte: Im Rahmen der von der Bayerischen Staatsregierung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 27. Juli 1971 durchgeführten Gemeindegebietsreform wurde mit Wirkung vom 01.05.1978 die "Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach" gebildet. Die Bezeichnung "Verwaltungsgemeinschaft" bedeutet, dass jede Mitgliedsgemeinde eigenständig ist; nur die Verwaltung wird gemeinsam geführt. Ziel der Gebietsreform war es, die Leistungs- und Verwaltungskraft zu stärken, dabei aber auch die rechtliche und politische Eigenständigkeit der betreffenden Mitgliedsgemeinden zu wahren. Die Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach bestand ursprünglich aus den Mitgliedsgemeinden Stegaurach, Lisberg, Priesendorf und Walsdorf. Die entsprechende konstituierende Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach fand am 20.06.1978 statt. Nach den Einwohnerzahlen vom 31.12.1976 stellte sich die VerwGem Stegaurach damals wie folgt dar:
Im Rahmen der sog. " Nachkorrektur zur Gemeindegebietsreform vom 10.08.1979" wurde diese Neugliederung in der Weise abgeändert, dass die Gemeinden Lisberg (mit den Ortsteilen Lisberg, Trabelsdorf, Triefenbach, Neumühle) und Priesendorf aus der Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach entlassen und in die neu gebildete Verwaltungsgemeinschaft Lisberg mit Verwaltungssitz im Schloß Trabelsdorf integriert wurden. Seit 01.01.1980 setzt sich die Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach somit nur noch aus den beiden Mitgliedsgemeinden Stegaurach und Walsdorf zusammen. |
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Letztes Update: 23.07.2009 |
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